Neue Grenzen Mindestlohn & Minijob 2024

Neue Grenzen für Mindestlohn & Minijob ab 01.01.2024

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Grenze des Mindestlohns von bisher € 12,00 weiter anzuheben. Mit Beginn des Jahres 2024 wird diese auf € 12,41 angehoben, eine weitere Erhöhung soll ein Jahr später ab 2025 auf € 12,82 erfolgen.

Analog dazu wird auch die Grenze für geringfügig Beschäftigte, die sogenannten „Minijobbenden“ erhöht. Diese orientiert sich seit Oktober 2022 an der Mindestlohngrenze und geht daher mit den o.g. Grenzen einher. Für 2024 bedeutet dies eine Steigerung auf € 538,00 pro Monat bei gleichbleibender Stundenanzahl (maximal 10 Stunden pro Woche).

Arbeitgebende haben die bestehenden Verträge ihrer Mitarbeitenden zu prüfen, ob die neuen Grenzen zum 01.01.2024 zu Änderungen des Gehalts oder zu einer Anpassung der zu leistenden Stunden führt.

Bei unseren bestehenden Mandaten prüfen wir für Sie, ob der neue Mindestlohn eingehalten wird und melden uns ggfs. bei Ihnen. Wenn Sie noch kein Mandant sind, können Sie gerne einen Beratungstermin vereinbaren.

Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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